BMU-Förderprogramm 2012 für Straßenbeleuchtung

 

+++ Neuer Anstragszeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2012 +++

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" Kommunen bei der Einführung von Klimaschutztechnologien, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Dazu zählt unter anderem LED-Straßen- und Außenbeleuchtung.

Förderung
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Städte, Landkreise sowie deren Verbände und Zusammenschlüsse
  • öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
Was wird gefördert?
  • LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung mit Emissionsminderung von 60 Prozent (die Emissionsminderung darf nicht durch dass Abschalten einzelner Leuchten erreicht werden)
  • Einbau hocheffizienter Steuer- und Regelungstechnik in der Außen- und Straßenbeleuchtung
Förderbeträge
  • 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Besonderheiten

Förderfähig sind die Ausgaben für

  • Anschaffung und Montage der neuen Technologien
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Komponenten
  • Anlagenkomponenten, deren Austausch direkt eine Energieeinsparung oder Einsparung bei Klimagasen bringt
Antrag
Was ist zu beachten

Es können mehrere Vorhaben in einem Antrag zusammengefasst werden. So kann auch die Mindestprojektgröße  von 10.000 Euro Zuwendung bei Straßen- und Außenbeleuchtungsvorhaben leichter überschritten werden.

Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids beantragt und innerhalb des bewilligten Projektzeitraums begonnen werden.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Ein vorzeitiger Projektabschluss ist möglich.

Antragsfristen

Die neue Einreichungsfrist startet am 1. Januar 2012 und läuft bis 31. März 2012. Der Antrag wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Änderungen des laufenden Vorhabens bedürfen der Zustimmung des Projektträgers.

Der Antrag enthält folgende Bestandteile:

  • easy-Online-Antrag mit Stempel und Unterschrift
  • ausgefülltes, von Fachplaner unterschriebenes und gestempeltes Excel-Berechnungsformular "Straßenbeleuchtung"
  • Bestätigung, dass sich die zu sanierende Anlage im Eigentum des Antragstellers befindet
Weitere Informationen

Anträge und Dokumente zum Download:

Kontakt
Name: Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich Umwelt - Klimaschutz
Strasse: Zimmerstraße 26-27
Ort: 10969 Berlin
Telefon: (030) 20199 -577
Fax: (030) 20199 -3100
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative-kommunen