Bedingungen zur Leistungserbringung
1. Netzschaltungen / Spannungsfreiheit
Kosten, die durch Dritte (z. B. Verteilnetzbetreiber) für Schalthandlungen am Versorgungsnetz entstehen, sind nicht Bestandteil dieses Angebots und werden durch die Siteco GmbH nicht übernommen.
SITECO beabsichtigt, die erforderlichen Schalthandlungen eigenständig durchzuführen, sofern dies seitens des Netzbetreibers zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung vollständiger und aktueller Schaltunterlagen, aus denen eindeutig hervorgeht, welche Anlagenteile bzw. Leuchtenstränge zu schalten sind.
Ist eine Durchführung durch SITECO nicht gestattet, sind die erforderlichen Schalthandlungen durch den zuständigen Netzbetreiber oder einen beauftragten Dritten auszuführen. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Sofern die Schalthandlungen nicht durch SITECO erfolgen, ist die erforderliche Spannungsfreiheit durch den Auftraggeber sicherzustellen.
Unabhängig davon, wer die Schalthandlungen durchführt, ist durch den Auftraggeber sicherzustellen, dass während der Ausführung der Arbeiten keine Wiedereinschaltung der betroffenen Anlagenteile erfolgt.
Weiterhin ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten, dass keine parallelen Arbeiten durch Dritte an denselben Anlagenteilen stattfinden. Die erforderliche Abstimmung und Koordination mit anderen im Bereich der Straßenbeleuchtung tätigen Unternehmen ist in jedem Fall durch den Auftraggeber sicherzustellen.
Die Verantwortung für die sichere Freischaltung, Sicherung gegen Wiedereinschalten sowie die übergeordnete Koordination liegt beim Auftraggeber. SITECO übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die aus einer nicht abgestimmten Wiedereinschaltung oder parallelen Arbeiten resultieren.
2. Bestands- und Standortdaten
Der Auftraggeber stellt vor Beginn der Arbeiten eine vollständige und eindeutige Standortdokumentation der betroffenen Leuchten zur Verfügung (z. B. Mastnummern, GPS-Daten oder eindeutige Lagebeschreibung). Diese Daten sind erforderlich zur Dokumentation und Pflege im System luxData.
3. Zugänglichkeit und Zufahrten
Alle betroffenen Leuchtstellen müssen zum Zeitpunkt der Ausführung uneingeschränkt zugänglich sein. Insbesondere gilt:
- Masttüren müssen frei zugänglich und öffenbar sein
- Kein Bewuchs, keine Einzäunungen, Mauern oder sonstige Hindernisse dürfen den Zugang behindern
- Zufahrten sowie Einsatzmöglichkeiten für Fahrzeuge und Geräte sind sicherzustellen
Bei fehlender Zugänglichkeit kann die Leistung nicht ausgeführt werden. Zusätzliche Aufwände oder erforderliche Anfahrten werden nach den im Angebot dargestellten Stundensätzen abgerechnet.
4. Verkehrssicherung
Die Ausführung der Leistungen erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum (insbesondere RSA) sowie der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45. Sofern die Arbeiten den Straßenverkehr nur geringfügig beeinflussen, erfolgt die Absicherung im Rahmen üblicher Maßnahmen für Arbeitsstellen kürzerer Dauer.
Ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten, verkehrlicher Anforderungen oder behördlicher Vorgaben eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, ist diese durch den Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen. Die hierbei entstehenden Kosten sowie weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieses Angebots.
Erfolgt die Bereitstellung der Verkehrssicherung durch den Auftraggeber, trägt dieser die entsprechenden Kosten.
Werden Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Siteco GmbH übernommen, erfolgt die Abrechnung gesondert nach Aufwand bzw. gemäß den im Angebot dargestellten Stundensätzen.
Verzögerungen, die sich aus fehlenden oder nicht rechtzeitig bereitgestellten verkehrsrechtlichen Anordnungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Siteco GmbH.
5. Genehmigungen und Rechte Dritter
Alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen sowie Rechte Dritter sind durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung bereitzustellen.
6. Bestandszustand der Anlage
Für den tatsächlichen Zustand der Bestandsanlage wird keine Gewähr übernommen. Abweichungen vom erwarteten Zustand (z. B. Vorschäden, abweichende Verdrahtung, nicht normgerechte Ausführung) können zu Mehrkosten führen.
7. Unvorhergesehene Leistungen / Zusatzaufwand
Leistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind und erst während der Ausführung erkennbar werden, werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig sicher.
Der Auftraggeber benennt einen fachlich geeigneten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der während der Ausführung der Arbeiten erreichbar ist und für Abstimmungen zur Verfügung steht.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Erreichbarkeit oder nicht ausreichender Abstimmung führen zu Terminverschiebungen und ggf. Mehrkosten.
9. Witterungsabhängigkeit
Die Ausführung erfolgt witterungsabhängig. Witterungsbedingte Verzögerungen stellen keinen Verzug dar.
10. Entsorgung
Das im Rahmen der Leistung demontierte Material wird durch die Siteco GmbH aufgenommen und fachgerecht entsorgt. Die Entsorgung ist Bestandteil der angebotenen Leistungen, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt.
Mit der Demontage geht das ausgebaute Material in den Verantwortungsbereich der Siteco GmbH über.
Eine Rückgabe oder separate Bereitstellung des ausgebauten Materials an den Auftraggeber erfolgt nur, sofern dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Dokumentation und Abnahme
Die Dokumentation der ausgeführten Leistungen erfolgt durch die Siteco GmbH im System luxData und wird dort entsprechend erfasst und nachgehalten. Die Übergabe der Dokumentation an den Auftraggeber erfolgt in geeigneter Form gemäß Vereinbarung. Sofern keine förmliche Abnahme vor Ort vereinbart ist, erfolgt die Abnahme auf Grundlage der übergebenen Dokumentation.
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der Dokumentation schriftlich begründete Mängel anzeigt.
Ansprechpartner.
Ralf Schnack
Leiter Vertrieb City D Süd
Telefon +49 160 7424 155
E-Mail r.schnack@siteco.de
Jens-Uwe Moses
Leiter Vertrieb City D Nordost
Telefon +49 170 6550 890
E-Mail j.moses@siteco.de
Bejtus Berisa
Leiter Vertrieb City D Nordwest
Telefon +49 151 7289 0761
E-Mail b.berisa@siteco.de
